Hier finden Sie alle Fördermöglichkeiten rund um die Themen von Wohneigentum, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Nutzung erneuerbarer Energien.
Zusätzlich finden Sie unter folgenden Links interessanten Seiten, die Ihnen wertvolle Informationen zum Thema Ihrer Wahl liefern.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) fördert die Errichtung und Erweiterung von:
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Die Investitionszuschüsse durch die BafA (Basisförderung und ggf. zusätzlich mit Bonusförderung) können erst nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beantragt werden!
Für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gilt:
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.
Quelle: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - Stand: 5. Dezember 2007